Wichtiger Hinweis:

 

Immobilienmakler sind dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten.

 

Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:

 

Bei einer natürlichen Person: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift

 

Bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter; ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und sichere Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.